Deine Fahrschule in Mainburg
-Im alten Bahnhof-

BF 17 "BEGLEITENDES FAHREN"


Ausbildung und Prüfung:

  • Du kannst mit der Ausbildung in der Klasse B und BE beginnen, wenn du mindestens 16 1/2 Jahre alt bist und mindestens eine passende Begleitperson hast.
  • Du absolvierst die Ausbildung entsprechend den Vorschriften der FahrschAusbO und legst danach die Fahrerlaubnisprüfung ab (die theoretische Prüfung frühestens 3 Monate und die praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor dem Erreichen des 17. Geburtstags). An der Ausbildung ändert sich gegenüber dem 18-jährigen also nichts!


Wer darf begleiten?

Begleiter

  • müssen mindestens 30 Jahre alt sein.
  • müssen seit mindestens 5 Jahren (ununterbrochen) im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B sein.
  • dürfen zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfbescheinigung nicht mehr als 1 Punkt im Verkehrszentralregister haben.


Eingeschlossene Klassen:

  • Die erworbene Fahrerlaubnis der Klasse B schließt die Faherlaubnisklassen AM und L ein.
  • Fahrzeuge dieser Klassen dürfen ohne Begleitperson geführt werden, da du das erforderliche Mindestalter bereits erreicht hast.


Fahrerlaubnis auf Probe:

  • Die Probezeit beginnt mit der Übergabe der Prüfbescheinigung.


Prüfungsbescheinigung:

  • Nach erfolgreicher Prüfung erhältst du - sofern das Mindestalter erreicht ist - eine Prüfbescheinigung (für diese gelten die Vorschriften über den Führerschein entsprechend).
  • Die Begleitpersonen müssen bei der Antragstellung namentlich benannt werden, da sie in die Prüfbescheinigung eingetragen werden.
  • Nur in Begleitung dieser Personen darfst du ein Kraftfahrzeug der Klasse B oder BE führen.
  • Die Prüfbescheinigung gilt nur in Deutschland  und bis max. 3 Monate nach deinem 18. Geburtstag. Ab dem 18. Geburtstag darfst du mit der Prüfbescheinigung ohne Begleitung fahren.und in Österreich (nur bis zu deinem 18. Geburtstag)
  • Die Prüfbescheinigung gilt zudem noch in Österreich, jedoch nur bis zu deinem 18. Geburtstag.
  • Der "Kartenführerschein" wird auf Antrag ab deinem 18. Geburtstag erteilt.