Deine Fahrschule in Mainburg
-Im alten Bahnhof-

AUSNAHME MINDESTALTER


Hier findest du einen ersten Überblick über die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung vom Mindestalter für die Fahrerlaubnisklassen B und T.

Das gesetzliche Mindestalter beträgt bei der Klasse B 18 Jahre (oder 17 Jahre bei "Begleitetem Fahren") und bei der Klasse T 16 Jahre.

Sofern ein "außergewöhnlicher Härtefall" vorliegt, kann eine Ausnahme frühestens mit 17 Jahren bei der Klasse B bzw. mit 15 Jahren bei der Klasse T erfolgen.


Klasse B

Umfang der Ausnahmegenehmigung:

  • Sofern es zu einer Ausnahmegenehmigung kommt, wird die Fahrerlaubnis der Klasse B u. a. auf ausbildungsnotwendige Fahrten an Arbeits- bzw. Schultagen für den direkten Weg zwischen Wohnort und Ausbildungs- bzw. Arbeitsstelle bzw. Berufsschule beschränkt:


Mindestvoraussetzungen für außergewöhnlichen Härtefall:

  • Einfache Wegstrecke zum Zielort mindestens 20 km und maximal 70 km.
  • Keine bzw. sehr schlechte Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr
  • Keine Mitfahrgelegenheiten bei Familienmitgliedern, Arbeitskollegen oder Nachbarn.
  • Erheblich zeitlicher Mehraufwand gegenüber Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel.

Kann ein außergewöhnlicher Härtefall begründet werden, ist eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) zu absolvieren.

Dieser Antrag ist zusätzlich mit Mehrkosten verbunden. Genaue Informationen dazu bekommst du bei uns in  der Fahrschule.


Klasse T

Umfang der Ausnahmegenehmigung:

  • Sofern es zu einer Ausnahmegenehmigung kommt, wird die Fahrerlaubnis der Klasse T außschließlich auf Fahrten mit Fahrzeugen der Klasse T und L beschränkt. Die Fahrten werden beschränkt auf betriebsnotwendige Fahrten des elterlichen land- und forstwirtschaftlichen Betriebs.

 

Mindestvoraussetzungen für außergewöhnlichen Härtefall:

  • Dringende Notwendigkeit der Mithilfe im elterlichen land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb.
  • Nachweis über eine bewirtschaftete Fläche von min. 8 Hektar.


Kann ein außergewöhnlicher Härtefall begründet werden, ist eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) zu absolvieren.

Dieser Antrag ist zusätzlich mit Mehrkosten verbunden. Genaue Informationen dazu bekommst du bei uns in der Fahrschule.