KLASSE A1
Fahrzeugart:
Krafträder mit
- Hubraum max. 125 cm³
- Leistung max. 11 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
Dreirädrigre Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern
- Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 kmh
- Leistung max. 15 kW
Mindestalter:
16 Jahre
Eingeschlossene Klassen:
AM
Bemerkungen:
Geschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt
Theoretische Mindestausbildung:
bei Ersterwerb
- 12 Doppelstunden Grundstoff
- 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht Klasse A1
bei Erweiterung
- 6 Doppelstunden Grundstoff
- 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht Klasse A1
Praktische Mindestausbildung:
bei Ersterwerb und Erweiterung
- Grundausbildung nach Fahrschüler-Ausbildungsordnung
- 5 Überlandfahrten á 45 min.
- 4 Autobahnfahrten á 45 min.
- 3 Nachtfahrten á 45 min.