KLASSE A2
Fahrzeugart:
Krafträder mit
- Leistung max. 35 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kG
Mindestalter:
18 Jahre
Eingeschlossene Klassen:
AM, A1
Bemerkungen:
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 lediglich praktische Prüfung erforderlich
Theoretische Mindestausbildung:
bei Erstwerb
- 12 Doppelstunden Grundstoff
- 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht Klasse A2
bei Erweiterung
- 6 Doppelstunden Grundstoff
- 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht Klasse A2
Praktische Mindestausbildung:
bei Ersterwerb
- Grundausbildung nach Fahrschüler-Ausbildungsordnung
- 5 Überlandfahrten á 45 min.
- 4 Autobahnfahrten á 45 min.
- 3 Nachtfahrten á 45 min
bei Erweiterung
- Grundausbildung nach Fahrschüler-Ausbildungsordnung
- 3 Überlandfahrten á 45 min.
- 2 Autobahnfahrten á 45 min.
- 1 Nachtfahrten á 45 min